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Allgemeine Geschäftsbedingungen
HANDGELD 2.) Der Vermieter/die Vermieterin ist erst nach Erhalt des Handgeldes an diesen Vertrag gebunden.
4.) Der Vermieter/die Vermieterin darf das Mietobjekt zu allen üblichen Zeiten in Augenschein nehmen oder durch interessierte neue Mieter besichtigen lassen. 5.) Der Vermieter/die Vermieterin ist verpflichtet, auf seine Kosten für das gemietete Objekt, einschließlich Hausrat, auch zugunsten des Mieters, eine angemessene und solide Feuerversicherung abzuschließen.
7.) Der Mieter/die Mieterin darf den Mietgegenstand nicht an Dritte weitervermieten oder hierin eine größere Zahl von Personen übernachten lassen, als in diesem Vertrag vereinbart worden ist, außer mit schriftlicher Zustimmung der Vermieters/der Vermieterin. Bei (ohne Zustimmung) Überschreitung der obengenannten bestimmten Höchstzahl an Personen, wird der Vertrag als entbunden angesehen. 8.) Der Mieter/die Mieterin wird das gemietete Objekt ordentlich und sauber bewohnen, wobei er/sie für Schaden am Objekt haften muß, einschließlich des Schadens oder Verlustes (ganz oder teilweise) des Hausgeräts, verursacht während der Mietperiode, es sei denn, daß der Mieter glaubwürdig macht, daß der Schaden ihm/ihr, seinen/ihren Familienmitgliedern oder Gästen nicht zugerechnet werden kann. Von der Schadensumme wird der Betrag in Abzug gebracht, der auf Grund einer Versicherung ausgezahlt wird. Der Mieter verpflichtet sich. die Mietsache schonend und pfleglich zu behandeln. Alle Schäden sind dem Vermieter sofort oder direkt nach Beendigung der Mietzeit anzuzeigen 9.) Der Mieter/die Mieterin verpflichtet sich, den Mietgegenstand nach Beendigung der Mietfrist einschließlich des darin befindlichen Inventars in sauberem Zustand zurückzugeben. 10.) Haustiere dürfenauf Anordnung des Campingplatzes nicht mitgebracht werden. 11.) Der Mieter/die Mieterin wird den Mietgegenstand ausschließlich zu Urlaubszwecken verwenden und darf in den gemieteten Räumen weder Beruf noch Geschäft ausüben. 12.) Es ist verboten, in dem Mietobiekt andere Geräte für Koch- oder Waschzwecke zu verwenden, als die darin vom Vermieter/von der Vermieterin angebrachten oder aufgestellten Gerate. 13.) Der Mieter/die Mieterin wird, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, Bettwäsche selbst mitbringen. 14.) Es ist dem Mieter/der Mieterin untersagt, durch Musizieren oder Lärm andere Bewohner zu belästigen.
16.) Die Ferienunterkunft soll in der angegebenen Zeit am Tage der Ankunft bezogen werden. Mieter, die nicht rechtzeitig bei ihrer Ferienadresse ankommen, sind verpflichtet, den Vermieter / Schlüsselbewahrer darüber rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, so daß eine Absprache über die Schlüsselübernahme gemacht werden kann. 17.) Der Mieter/die Mieterin hat den Mietgegenstand mitsamt dem gesamten Inventar, das in einem am Ort befindlichen Inventarverzeichnis aufgeführt ist, übernommen, es sei denn, er/sie erhebt hiergegen innerhalb von vier Stunden nach Einzug beim Vermieter/bei der Vermieterin Einspruch. Der Vermieter/die Vermieterin ist verpflichtet, nach Beendigung der Mietfrist auf Verlangen des Mieters/der Mieterin auf dem Original des Mietvertrages zu bestätigen, daß der Mietgegenstand mitsamt dem darin befindlichen Inventar in Übereinstimmung mit der am Ort vorhandenen Inventarliste dem Vermieter/der Vermieterin wieder übergeben worden ist. 18.) Zusätzliche Kosten der Mietsumme müssen im voraus zwischen Mieter/Mieterin und Vermieter/Vermieterin vereinbart und auf dem Mietvertrag angegeben werden. 19.) Der Vermieter/die Vermieterin haftet nicht bei Diebstahl, Beschädigung von Eigentum des Mieters/der Mieterin oder Unfällen, das alles unter Vorbehalt der Schuld seinerseits.
50% des Mietbetrags (ausschließlich der Nebenkosten für Be- nutzung von Gas, Wasser, Elektrizität usw.) wenn die Annullier ung 1 Monat vor dem Mietanfang erfolgt; 75% des Mietbetrags (ausschließlich der Nebenkosten für Be nutzung von Gas. Wasser, Elektrizität usw.) wenn die Annullier ung 1 Woche vor dem Mietanfang erfolgt; 100% des Mietbetrags (mit Verrechnung der Nebenkosten für Benutzung von Gas, Wasser, Elektrizität usw.) wenn die Annullierung kurzer als 1 Woche vor dem Mietanfang erfolgt oder wenn die Mietfrist schon begonnen hat. Falls das Mietobjekt für den gleichen Zeitraum weitervermietet werden kann, wird dem Mieter/der Mieterin der Mietpreis völlig zurückgezahlt minus maximal 20 € Bearbeitungskosten.
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